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Die ab 25.5.2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSG-VO) ist unmittelbar anwendbar, ohne dass es zwingend einer Umsetzung in nationales Recht bedarf. In der Verordnung vorgesehene sogenannte "Öffnungsklauseln" machten eine Anpassung des österreichischen Datenschutzrechts erforderlich. Am 29.6.2017 hat der Nationalrat nun das neue österreichische Datenschutzgesetz (DSG) beschlossen, welches ebenfalls am 25.5.2018 in Kraft treten wird...
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